Die GMB GmbH (GMB) ist Eigentümer und Betreiber des Heizwerkes in Laubusch. Mit diesem Heizwerk versorgen wir den Ortsteil Laubusch (Stadt Lauta) mit Fernwärme. Über ein ca. 19 km langes Fernwärmenetz werden die Abnahmestellen unserer Kunden mit Fernwärme zum Zwecke der Raumheizung und der Warmwasseraufbereitung beliefert.
Die Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung von Privat- und Gewerbekunden werden mittels eines zwischen Kunde und dem Versorgungsunternehmen GMB geschlossenen Liefervertrages geregelt. In diesem werden u.a. die Details zur Belieferung, Zahlung und Zusammensetzung der Preiskomponenten festgehalten. Weiterhin werden die geltenden Versorgungsbedingungen auch durch die im Folgenden genannten Verordnungen definiert:
- AVBFernwärmeV = Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
- FFVAV = Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung berücksichtigt
Aktuelle Informationen zum Fernwärmenetz
Wie hoch waren die Netzverluste im Jahr 2023?
- Netzverlust im Fernwärmenetz „Laubusch“: 6.206 MWh
Der Netzverlust in MWh pro Jahr ist ein Differenzwert zwischen der Wärme-Netzeinspeisung durch das Heizwerk und der für die Kunden tatsächlich nutzbaren Wärme.
Welcher Primärenergiefaktor (PEF) gilt für das Fernwärmenetz in Laubusch?
- Für die Versorgung wird Fernwärme auf Basis fossiler Brennstoffe erzeugt. Der Primärenergiefaktor beträgt nach §22 Absatz 3, GEG 2020
1,30*
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energie im Fernwärmesystem der GMB GmbH?
- Im Fernwärmesystem der GMB GmbH zur Versorgung des Ortsteils Laubusch (Stadt Lauta) werden keine Erneuerbaren Energien eingesetzt.
Anfrage Fernwärmeanschluss
Eine Anfrage zu einem möglichen Anschluss an das Fernwärmenetz können Sie mit Hilfe des folgenden Dokumentes stellen:
Versorgungsbedingungen
Für die Fernwärmeversorgung im Ortsteil Laubusch gelten die folgenden Verordnungen bzw. gesetzlichen Bedingungen:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Anlage 5* – AVBFernwärmeV - Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung
Anlage 6* – FFVAV - Verarbeitung personenbezogener Daten
Anlage 7* – DSGVO
*) Anlage im Musterwärmelieferungsvertrag
Folgende ergänzende Bedingungen gelten für die Fernwärmeversorgung im Ortsteil Laubusch – diese sind im GMB-Musterwärmeliefervertrag geregelt:
- GMB – Musterwärmeliefervertrag Fernwärme Laubusch
- Anlage 1 – Preise und Preisänderungsbestimmungen
- Anlage 2 – Aktuelles Preisblatt (jährliche Aktualisierung)
- Anlage 2 – Aktuelles Preisblatt (Anleitung zum Auffinden der Indexwerte)
- Anlage 3 – Technische Anschlussbedingungen (TAB)
- Anlage 4 – Übergabestelle- Eigentumsgrenze
- Anlage 8 – Sepa Einzugsermächtigung (freiwillige Leistung)
Hinweis:
Der Mustervertrag berechtigt nicht automatisch zur Fernwärmebelieferung. Das Fernwärmesystem der GMB ist ein „begrenzt zugängliches Versorgungsystem“. Die Möglichkeit zum Anschluss eines potenziellen Neukunden an das Fernwärmesystem muss vorab schriftlich angefragt und unter Berücksichtigung der vorhandenen Rahmenbedingungen im Versorgungsgebiet durch GMB geprüft werden. Erst nach positiver Prüfung durch GMB kann ein Wärmelieferungsvertrag geschlossen werden.
Informationen zum Energiesparen für Sie
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie deren Angeboten finden Sie auf einer von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter bfee-online.de.
Weitere Informationen zum Energiesparen erhalten Sie auch auf der folgenden Internetseite:
Informationen über Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Verbrauchsmessung und der Abrechnung, über Dienste von Bürgerbeauftragten oder über alternative Streitbeteiligungsverfahren, soweit diese zur Anwendung kommen:
Die GMB GmbH nimmt im Bereich Fernwärme an keinem Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren teil.
Für Beschwerdeverfahren steht Ihnen im Zusammenhang mit der Verbrauchsmessung als Kunde das Recht einer Nachprüfung der installierten Messeinrichtung zu.
Für eine Nachprüfung ist das Eichamt Sachsen mit der Außenstelle in Dresden zuständig.
Themen:
Vertragsdaten,
Wärmeverbrauch,
Preisanpassungen,
Wärmeabrechnung,
Neukunden
T: +49 3573 78 4136
E‑Mail:
gmb-waermekunden@gmbgmbh.de
Themen:
Technische Fragen,
Störungsbeseitigung,
Instandhaltung
BMHKW Sellessen
T: +49 3564 35 2103