Die GMB GmbH (GMB) ist Eigentümer und Betreiber des Heizwerkes in Laubusch. Mit diesem Heizwerk versorgen wir den Ortsteil Laubusch (Stadt Lauta) mit Fernwärme. Über ein ca. 19 km langes Fernwärmenetz werden die Abnahmestellen unserer Kunden mit Fernwärme zum Zwecke der Raumheizung und der Warmwasseraufbereitung beliefert.
Die Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung von Privat- und Gewerbekunden werden mittels eines zwischen Kunde und dem Versorgungsunternehmen GMB geschlossenen Liefervertrages geregelt. In diesem werden u.a. die Details zur Belieferung, Zahlung und Zusammensetzung der Preiskomponenten festgehalten. Weiterhin werden die geltenden Versorgungsbedingungen auch durch die im Folgenden genannten Verordnungen definiert:
- AVBFernwärmeV = Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
- FFVAV = Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und ‑Abrechnungsverordnung berücksichtigt
Aktuelle Informationen zum Fernwärmenetz
Wie hoch waren die Netzverluste im vorangegangenen Jahr 2023?
- Netzverlust im Fernwärmenetz „Laubusch“: 6.206 MWh
Der Netzverlust in MWh pro Jahr ist ein Differenzwert zwischen der Wärme-Netzeinspeisung durch das Heizwerk und der für die Kunden tatsächlich nutzbaren Wärme.
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energie im Fernwärmesystem der GMB GmbH?
- Im Fernwärmesystem der GMB GmbH zur Versorgung des Ortsteils Laubusch (Stadt Lauta) werden keine Erneuerbaren Energien eingesetzt.
Welcher Primärenergiefaktor (PEF) gilt für das Fernwärmenetz in Laubusch?
- Für die Versorgung wird Fernwärme auf Basis moderner Kraft-Wärme-Kopplung und fossiler Brennstoffe erzeugt. Der Primärenergiefaktor beträgt nach §22 Absatz 2, GEG
1,30*
Mustervertrag und Anfrage Fernwärmeanschluss
Aktuell gültiger Stand des Muster-Wärmelieferungsvertrages (für Neukunden bzw. bei Vertragsanpassungen):
Hinweise:
Der Mustervertrag berechtigt nicht automatisch zur Fernwärmebelieferung. Das Fernwärmesystem der GMB ist ein „begrenzt zugängliches Versorgungsystem“. Die Möglichkeit zum Anschluss eines potenziellen Neukunden an das Fernwärmesystem muss vorab schriftlich angefragt und unter Berücksichtigung der vorhandenen Rahmenbedingungen im Versorgungsgebiet durch GMB geprüft werden. Erst nach positiver Prüfung durch GMB kann ein Wärmelieferungsvertrag geschlossen werden.
Eine Anfrage zum möglichen Anschluss an das Fernwärmenetz können Sie mit Hilfe des folgenden Dokumentes stellen:
Gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen der Fernwärmversorgung
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
AVB FernwärmeV - Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und ‑Abrechnungsverordnung FFVAV
- Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)
Informationen zum Energiesparen für Sie
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie deren Angeboten finden Sie auf einer von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter bfee-online.de.
Weitere Informationen zum Energiesparen erhalten Sie auch auf folgenden Internetseiten:
Informationen über Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Verbrauchsmessung und der Abrechnung, über Dienste von Bürgerbeauftragten oder über alternative Streitbeteiligungsverfahren, soweit diese zur Anwendung kommen
Die GMB GmbH nimmt im Bereich Fernwärme an keinem Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren teil.
Für Beschwerdeverfahren steht Ihnen im Zusammenhang mit der Verbrauchsmessung als Kunde das Recht einer Nachprüfung der installierten Messeinrichtung zu.
Für eine Nachprüfung ist die Eichbehörde im jeweiligen Bundesland zuständig.
- Brandenburg: Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg mit Außenstelle in Kleinmachnow
- Sachsen: Eichamt Sachsen mit Außenstelle in Dresden.
Sabrina Kürschner
T: +49 3573 78 4136
E‑Mail:
sabrina.kuerschner@gmbgmbh.de
Themen:
Vertragsdaten,
Wärmeverbrauch,
Preisanpassungen,
Wärmeabrechnung,
Neukunden
BMHKW Sellessen
T: +49 3564 35 2103
Themen:
Technische Fragen,
Störungsbeseitigung,
Instandhaltung